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Umwelt & RoHS-Richtlinie

 

Erklärung von LEM bezüglich der folgenden Richtlinien:

  • 2002/95/EC Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS)
  • 2002/96/EC über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)

In Übereinstimmung mit seiner globalen Qualitätsstrategie- und Verpflichtung sind die Bewahrung der Umweltqualität, der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine rationale Verwendung der natürlichen Ressourcen fester Bestandteil der LEM-Unternehmenspolitik.

LEM ist ISO 14001 zertifiziert
Seit Dezember 2003 ist LEM zertifiziert nach dem ISO 14001 standard und wird jedes Jahr vom Internationalen Zertifizierungsnetzwerk (IQNet) anerkannten Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme kontrolliert.
Die LEM Produktionsstätten in China und Japan werden im ersten Quartal des Jahres 2007 zertifiziert sein.

  1. Bezüglich der Richtlinie 2002/95/EC zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) vertritt LEM die folgende Position: Gemäß Artikel 2 dieser Richtlinie (Geltungsbereich): LEM-Komponenten fallen nicht unmittelbar in den Geltungsbereich der RoHS-Richtlinie, aber einige der LEM-Kunden müssen diese in Anlagen einbauen, die den Bestimmungen der Richtlinie 2002/95/EC unterliegen. In Anbetracht dieser Tatsache, gemäß dem Vorschlag aus Artikel 4 (Prävention) und mit dem Ziel, proaktiv zu handeln und den Ansprüchen seiner Kunden zu genügen hat LEM wie folgt gehandelt:
    1. LEM hat sämtliche untersagten Materialen (Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) und polybromierten Diphenylether (PBDE)) aus dem Sortiment genommen.
    2. Alle neuen Produkte, die nach dem 01. Juli 2006 ihre Markteinführung hatten, entsprechen voll und ganz der Richtlinie 2002/95/EC. Ausnahme: Komponenten für Automobil-industrie: hier ist ausschliesslich die Direktive 2000/53/EC End-of-Life relevant.
    3. Was Blei angeht, so hat LEM einen deutlichen Schritt in Richtung Anpassung aller industrieller Komponenten an die RoHS-Richtlinie getan.
      Es wurde ein Projektteam gebildet, um Blei vollständig zu ersetzen. Vollständige und immer aktuelle Informationen über den Zeitplan für die Markteinführung RoHS-konformer Ausführungen der LEM-Komponenten sind auf der LEM-Website zu finden. Dies bezieht sich auch auf die Komponenten für die Industrie- und Traktionsmärkte.
    4. Auf Wunsch kann LEM gerne eine Liste mit den wichtigsten Elementen der Fertigkomponenten unter Angabe der Handelsbezeichnungen der verwendeten Materialien sowie des Gewichts zur Verfügung stellen.
  2. In Bezug auf die Richtlinie 2002/96/EC über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) vertritt LEM den folgenden Standpunkt:
    1. LEM-Komponenten gehören nicht in den Geltungsbereich der 2002/96/EC Richtlinie, denn: Sie werden für industrielle Installationen, elektrische Anlagen sowie Traktionsbestandteile in der Automobilzulieferungsindustrie entwickelt und hergestellt.
      LEM-Komponenten sind weder für Privathauhalte entwickelt worden, noch werden sie an diese als Fertigprodukte verkauft. Insgesamt zielt die LEM-Strategie aber darauf ab:
    2. Ingenieurteams darin zu bestärken, Demontage-, Rückgewinnungs- sowie Recycling-Aspekte zu berücksichtigen.
    3. Herauszustellen, dass LEM-Komponenten in anderen Anwendungen wieder verwendet werden können, keinerlei Flüssigkeit enthalten, und dass nach Ablauf der Lebensdauer alle Materialien mit Hilfe von Methoden wie z.B. der Magnetscheidung recycelt werden können.